Abwicklung von Ausfuhranmeldungen

Das sind die relevanten Schlagworte – Zoll Ausfuhranmeldung Ausfuhranmeldungen ATLAS AESAbwicklung von ATLAS Ausfuhranmeldungen mit dem Zoll

Exportgeschäfte, insbesondere jene in Nicht-EU-Länder, stehen für die Königsklasse wirtschaftlicher Aktivitäten. Trotz einer fortschreitenden Liberalisierung der Rechtsvorschriften sind im Handel mit Drittländern diverse Regeln zu berücksichtigen. Die Pflicht zur Deklaration der auszuführenden Waren gegenüber den Zollbehörden nimmt dabei eine wichtige Stellung ein.

 

Ausfuhren in Nicht-EU-Länder sind den deutschen Zollbehörden anzuzeigen. Dies geschieht durch eine Ausfuhranmeldung. War dies bis zum Jahr 2009 mittels eines Formulars in Papierform möglich, können seither die Meldungen nur auf elektronischem Weg eingereicht werden. Die Anmeldung eines Exports kann dabei wahlweise durch das exportierende Unternehmen selbst oder durch einen Dienstleister vorgenommen werden, der hierfür in Deutschland über die entsprechende Berechtigung verfügt, beispielsweise eine Spedition oder eine Zollagentur. Die zollrechtliche Haftung verbleibt aber auch hierbei beim Exporteur.

Die elektronische Abwicklung der Anmeldung fußt auf dem in Abstimmung mit allen europäischen Zollbehörden eingeführten ATLAS-AES-Verfahren. Die hierbei einzureichenden elektronischen Meldungen können alternativ mittels gesondert zertifizierter ATLAS-AES-Software oder über das Internetportal der deutschen Zollverwaltung (Ausfuhranmeldung-Plus – IAA) erstellt werden.

Zur Teilnahme am ATLAS-Verfahren benötigt ein Exporteur zwingend eine EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification number – Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Diese löst die früher genutzte Zollnummer ab und kann bei der Vergabestelle in Dresden (IWM) beantragt werden.

 

Abläufe bei einem Exportvorgang
Abläufe bei einem Exportvorgang

Die grundsätzlichen Arbeitsabläufe haben sich mit der ATLAS-Einführung nicht verändert. Im »Normalfall« deklariert der Exporteur die Ausfuhr gegenüber der Ausfuhrzollstelle mit einer Ausfuhranmeldung. Wird die Anmeldung nach Prüfung durch den Zoll als korrekt befunden, erhält der Exporteur für die Lieferung eine MRN (Movement Reference Number) zugeteilt. Die Lieferung gelangt damit in die Phase der »Gestellung«, in welcher sie seitens des Zolls mit der Meldung abgeglichen werden kann. Sofern die Prüfung einen positiven Ausgang hat, erhält der Exporteur die »Überlassung« durch den Zoll in Verbindung mit dem Exportbegleitdokument für den Frachtführer (z.B. die Spedition). Dieser kann nun die Ware über die bei der Anmeldung angegebene Ausgangszollstelle zum Warenempfänger verbringen. Bei der Passage der Ausgangszollstelle ist das Ausfuhrbegleitdokument vorzulegen. Die Ausgangszollstelle quittiert den Warenausgang mittels des Ausfuhrnachweises, den sie direkt an die Ausfuhrzollstelle leitet, welche die Weiterleitung an den Exporteur vornimmt. Dieser nutzt das Dokument zum Nachweis der Mehrwertsteuerfreiheit seiner Export-Lieferung.

Es gilt zu beachten, dass zu diesem Standardablauf vielfältige Abwandlungen möglich sind! Allen gemein ist jedoch, dass der Informationsaustausch ausschließlich elektronisch vollzogen wird, mit einer Ausnahme: dem Ausfuhrbegleitdokument. Dieses erhält der Exporteur zwar elektronisch vom Zoll zugestellt, muss es dann aber ausdrucken, um es dem Frachtführer in Papierform zur Vorlage bei der Ausgangszollstelle zu übergeben.

Im Vergleich zur papiergebundenen Vorgehensweise der Vergangenheit sind damit gleich mehrere Vorteile zu verzeichnen:

  1. Medienbrüche und manuelle Arbeitsschritte mit dem damit verbundenen Aufwand und potenziellen Fehlerquellen entfallen weitgehend.
  2. Die Abgabe der Ausfuhranmeldungen ist nicht mehr an die Öffnungszeiten der Zollbehörde gebunden.
  3. Die Wege »zum Amt« entfallen.

 

 


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Die Bundesfinanzverwaltung bietet mit ihrem Portal »Internet-Zollanmeldung« eine kostenfreie Möglichkeit zur Erstellung elektronischer Ausfuhranmeldungen. Für den Spontan-Nutzer ist dies eine gute Option. Unternehmen, die häufig Ausfuhren ins Nicht-EU-Ausland tätigen, sollten aber auf eine kommerzielle Lösung zurückgreifen.

AES = Automated Export System. ATLAS-AES ist ein EU-weiter Standard für die europäische Zollabfertigung. Es soll die Ausfuhrformalitäten in Drittländer beschleunigen, den gesamten Vorgang bis zur Ausfuhrbestätigung vereinfachen und den damit verbundenen Workflow dauerhaft und nachvollziehbar dokumentieren.

Jeder Export ins Nicht-EU-Ausland ist bei den Zollbehörden entsprechend zu deklarieren. Mittels portaZa geschieht dies auf elektronischem Weg innerhalb der portaZa-Cloud. Je nach Bedürfnislage kann portaZa unterschiedlich tief in die Geschäftsprozesse integriert und an vorgelagerte Systeme angebunden werden.