Neuerungen bei ATLAS AES 3.0

Mitte des Jahres 2023 hat der deutsche Zoll das ATLAS Release AES 3.0 verpflichtend eingeführt. Es ermöglicht die Verwendung des vereinfachten Zollverfahrens gemäß Unionszollkodex (UZK) und erleichtert die Ausfuhr von Waren für europäische Unternehmen. Zugleich gestattet die neue Version eine bessere Überwachung der Ausfuhren.

Am 30.11.2023 endet die Übergangsphase zu AES 3.0 in Deutschland. Mit dem neuen Release wird die Erfassung der Zollanmeldung deutlich aufwendiger, da viele zusätzliche Informationen bereitzustellen sind.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Art der Anmeldung: Diese wird nur noch über die Codes CO und EX abgebildet. Die Kennung EU entfällt. Die Inhalte von EU werden bei EX integriert. EFTA-Länder werden damit künftig wie gewöhnliche Drittländer behandelt.

Art der Ausfuhranmeldung: Statt der Zwei-Buchstaben-Kombination ändert sich das Kodier-System in einen achtstelligen Zahlencode. Hinter jeder der Teilstellen verbirgt sich dabei eine spezifische Fachlichkeit.

Kennzeichen Sicherheit: Hierbei handelt es sich um ein neues Pflichtfeld, welches bei Bedarf auch sicherheitsrelevante Angaben einer summarischen Ausgangsmeldung (ASumA) enthalten kann.

Beteiligtenkonstellation: Sie wird wie bisher durch einen vierstelligen Zahlencode abgebildet. Mit AES 3.0 werden die nachfolgenden Beteiligte ergänzend eingeführt:

  • der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer
  • der Versender
  • der Beförderer
  • der Lieferketten-Beteiligte

Beförderer: Es ist verpflichtend, bei der Ausfuhranmeldung die Kennung des inländischen sowie grenzüberschreitenden Beförderungsmittels anzugeben (z.B. Kennzeichen des LKW).

Unterlagencodierungen: An den Unterlagencodierungen wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen.

Ursprungsland: Das Ursprungsland ist auf Ebene der Warenposition verpflichtend anzugeben.

Ladeortbestimmung: Der Ladeort muss qualifiziert werden durch:

  • Art des Ortes
  • Art der Ortsbestimmung

Packstücke: Bei Verwendung eines Containers ist dessen Identifikation bereitzustellen.

Vorgangsnummer: Jeder Vorgang ist durch den Anmelder bei der Einreichung mit einer eindeutigen Local Reference Number (LRN) zu versehen. Die Movement Reference Number (MRN) wird erst nachfolgend vom Zoll vergeben.

PortaZa ist für die Teilnahme an AES 3.0 zertifiziert. Die Systeme unserer Bestandskunden wurden im Mai 2023 erfolgreich auf das neue Release umgestellt.

Wir empfehlen allen portaZa-Anwendern den Einsatz unserer portaZa-Box. Sie ermöglicht die einfache Übernahme der zahlreichen Informationen aus Ihrem ERP-System in eine Zollanmeldung und senkt den manuellen Bearbeitungsaufwand somit drastisch.